SKN – Sachkundenachweis
Hundehalterinnen oder Hundehalter, welche einen Hund übernehmen oder kaufen, müssen innerhalb eines Jahres (massgebend ist der Eintrag bei ANIS) den gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Kurs für den Sachkundenachweis SKN absolvieren. Dies gilt für die Hundehalterin oder den Hundehalter, welche/welcher auf den Hund bei ANIS eingetragen ist. Sind zwei Personen auf einen Hund eingetragen müssen beide unabhängig mit dem Hund den obligatorischen Kurs Sachkundenachweis besuchen.
Neuhundehaltende müssen zudem vor dem Kauf einen Theoriekurs absolvieren. Als Neuhundehaltende gelten Personen, welche bislang noch nie einen eigenen Hund besassen, welcher bei ANIS eingetragen wurde.
Weitere Infos: www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00739/03090/index.html
Zu den Kursinhalten:

